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Für eine transparente Kommunikation

Hinweisgeberschutz ​
bei klein, aber fein

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Die Mitarbeiter*innen eines Unternehmens sind oft die Ersten, die Missstände am Arbeitsplatz bemerken. Aus Angst vor Repressalien oder Benachteiligungen sehen die meisten von ihnen jedoch davon ab, Verstöße wie Mobbing oder Diskriminierung zu melden.

Am 2.6.2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie um und stärkt den bislang unzureichenden Schutz hinweisgebender Personen. Das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bestimmte Verstöße feststellen, diese über ein eigens eingerichtetes Meldesystem weitergeben können. Über das  Meldesystem können Mitarbeiter*innen und Externe (wie z.B. Kunden) Gesetzesverstöße vertraulich und anonym melden.

Hinweis geben

Wir bei klein, aber fein verstehen uns als Gemeinschaft, die sich Werten gegenüber verpflichtet fühlt. Wir positionieren uns schon jetzt eindeutig für ein rechtskonformes Handeln und eine transparente Kommunikation. Daher begrüßen wir das neue Hinweisgeberschutzgesetz und kommen der gesetzlichen Verpflichtung nach, Firmenangehörigen die Möglichkeit zu geben, Verstöße anonym und vertraulich zu melden. Auch Kunden und externe Geschäftspartner können Meldungen über Gesetzesverstöße einreichen.  

Zur Abgabe von Hinweisen haben wir einen Meldekanal online eingerichtet:

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung telefonisch abzugeben:
Aus Deutschland: +49 800 3800 999
Aus dem Ausland: +49 69 99998839

Mo. – Fr.: 09:00 – 17:00 Uhr

QR-Code Hinweisgeberschutzgesetz